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7 goldene Regeln für das Verhalten in den Naturschutzgebieten ...

1.

Bitte beachten Sie, dass das Befahren mit Wasserfahrzeugen nur auf der Bundeswasserstraße Peene, der Trebel, dem Peenekanal bei Neukalen, dem Darguner Kanal und dem Uposter Kanal gestattet ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportboote beträgt auf der Peene 12 km/h, auf der Trebel und dem Darguner Kanal 6 km/h.

2.

Neben den im Pkt. 1 genannten Gewässern ist das Angeln von nicht motorgetriebenen Booten aus nur in einigen ausgewählten Torfstichen zulässig.

Das Angeln vom Ufer aus ist nur in den dafür besonders gekennzeichneten Abschnitten gestattet. Faustregel: Uferangelstrecken befinden sich in der Regel dort, wo vorhandene Wege bis an die Peene führen.

Informationen zu den Angelgewässern und Uferangelstrecken erhalten Sie u.a. in den Info-Punkten des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen, Loitz, Gützkow, Stolpe und Anklam.

Angler benötigen einen gültigen Fischerei- bzw. Touristen-Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers (Gewässerschein).

3.

Das Festmachen ist auf der Peene nur an den dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Dies sind die Häfen, die bewirtschafteten Wasserwanderrastplätze, sowie die nicht bewirtschafteten Rastplätze . Das Campen bzw. Rasten außerhalb dieser Bereiche ist nicht gestattet. Ein Verlassen des Bootes ist innerhalb des NSG nur an den Wasserwanderrastplätzen, den Rastplätzen und in den Häfen gestattet.

4.

Das Ankern ist auf der Peene überall dort erlaubt, wo es nach der BinSchStrO nicht grundsätzlich oder per Verbotszeichen verboten ist. Dabei ist jedoch so ufernah wie möglich zu ankern (aber außerhalb von Schilfgürteln und Schwimmblattfluren), jede Behinderung des Verkehrs auszuschließen, jede Lageveränderung während des Ankerns auszuschließen und bei Dunkelheit die vorgeschriebene Beleuchtung zu setzen.

Angesichts dieser strengen Bestimmungen ist ein längeres Stillliegen außerhalb der Häfen, der Wasserwanderrastplätze sowie der Rastplätze nicht zu empfehlen.

5.

Das Betreiben von Lagerfeuern und von mitgeführten Grills ist nur auf den ausgewiesenen und bewirtschafteten Wasserwanderrastplätzen und in Häfen zulässig. Bitte beachten Sie die jeweiligen Platz- bzw. Hafenordnungen/-Satzungen. Lassen Sie keinen Abfall liegen.

6.

Bei Erkundungen ins Naturschutzgebiet: Bitte verlassen Sie nicht die Wege, entnehmen Sie keine Pflanzen oder Tiere, vermeiden Sie Lärm. Bitte führen Sie Hunde an der Leine.

7.

Weitere Informationen können Sie gern von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern Greifswald oder in den Info-Punkten des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen, Trittelwitz, Loitz, Gützkow, Liepen, Stolpe und Anklam erhalten.

Wir danken für Ihre Unterstützung!