Der Naturparkplan
Mit einem Naturparkplan werden zusammen mit zahlreichen Akteuren für die jeweilige Region Entwicklungsziele festgelegt, ein Leitbild formuliert und zahlreiche Projekte initiiert.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung sowie § 3 Nr. 4 des Naturschutz-Ausführungsgesetztes M-V (NatSchAG M-V) ist durch das Landesumweltamt (LUNG) bzw. die Naturparkverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Regionalen Planungsverbänden sowie im Einvernehmen mit den Landräten ein Naturparkplan zu erarbeiten. Dabei soll ein integratives und umsetzungsorientiertes Konzept zur einheitlichen und nachhaltigen Entwicklung des Naturparks entstehen.
Das Ziel des jeweiligen Naturparkplans ist eine abgestimmte nachhaltige Entwicklung des Gebiets, wobei die Natur- und Kulturlandschaft gleichrangig zu behandeln sind. Gleichrangigkeit bedeutet Schutz und Entwicklung der im Naturpark gelegenen Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Sichern einer nachhaltigen Landnutzung und der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit dem Naturparkplan bietet sich somit die Chance, die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Region zu erhöhen.Im Naturparkplan werden die jeweiligen Belange wie Landnutzungen, Tourismus, Erholung etc. unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes abgewogen, aufeinander abgestimmt und mit Handlungshinweisen dargestellt.
Der Naturparkplan ist zwar rechtlich nicht verbindlich, stellt aber einen in vielen Foren und Arbeitsgruppen hergestellten regionalen Konsens dar und dient als Orientierung für verschiedene Planungen und Vorhaben im Naturpark. Damit ist er auch richtungsweisend für die Arbeit der Gebiete.
Der Band I „Leitbild und Ziele stellt neben allgemeinen Leitbildern für Naturparke in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern das spezielle Leitbild für den jeweiligen Naturpark vor und benennt Ziele (sowie Umsetzungsstrategien). Ausführliche Daten und Fakten zur Naturparkregion sind im Band II „Daten und Fakten“ dargestellt, während der Band III „Projekte“ konkrete Maßnahmenvorschläge aus den Bereichen Natur und Landschaft, nachhaltiger Tourismus, Landnutzung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung für den jeweiligen Naturpark enthält.
Mit einem Naturparkplan wird ein Fahrplan erarbeitet, der die Entwicklungsrichtung des jeweiligen Naturparks vorgibt.