Der Wanderweg zur Querung des Grüttower Grundes im Peenetal

wurde vom Naturpark Flusslandschaft Peenetal errichtet und aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert.

Dieser Wanderweg wurde im April 2022 zur öffentlichen Nutzung freigegeben.

Abbildung Bohlensteg Grüttower Grund © M. Stegemann
Bohlensteg Grüttower Grund

Der Wanderweg hat eine Länge von ca. 580 m und eine Breite von 1,50 m. Ca. 280 m dieses Wanderweges (auf mineralischem Grund) wurden als wassergebundene Decke ausgeführt; auf weiteren insgesamt ca. 300 Metern (auf organischem Grund) wurde ein Kunststoffbohlenweg errichtet. Der Graben in der Niederung des Grüttower Grundes wurde mit einem ca. 4 m langen und 1,75 m breiten Schwimmsteg überquert. 

Er dient der Querung einer feuchten Senke und dem Lückenschluss zwischen schon bestehenden Wanderwegen westlich von Stolpe an der Peene und westlich des Grüttower Grundes. Damit wird ein weiteres Teilstück des Naturparkweges in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Neuhof und dem Rastplatz Dersewitz geschlossen. 

Das Vorhaben ordnet sich ein in das Konzept „Naturparkweg MV“, das vorsieht, alle Naturparke unseres Bundeslandes mit Wanderwegen zu verbinden; von der Schaalseeregion an der westlichen Landesgrenze bis zum Naturpark Am Stettiner Haff und weiter nach Polen. Nach Fertigstellung des kompletten Naturparkweges in MV wird dieser die Naturtourismusregionen des Landes miteinander verbinden und damit eine neue Etappe in der touristischen Entwicklung auch in der Peeneregion einleiten. In der Peeneregion wird er ermöglichen, den bereits gut entwickelten Wassertourismus landseitig fortzuentwickeln und damit das touristische Angebot sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erweitern, bei gleichzeitiger Verbesserung der Möglichkeiten zur Besucherlenkung und zur Umweltbildung.

Die Trasse des KSB-Weges befindet sich innerhalb

  • des NSG „Peenetal von Jarmen bis Anklam“,
  • des FFH-Gebietes DE 2045-302 (Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See),
  • des EU-Vogelschutzgebietes DE 2147-401 (Peenetallandschaft),
  • und natürlich des Naturparkes Flusslandschaft Peenetal; 

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt 199.984,01 Euro, davon wurden 149.988,00  Euro aus EU Mitteln gefördert.

 

Bau des Bohlensteg Grüttower Grund © M. Stegemann
Bau des Bohlensteg Grüttower Grund
Bau des Bohlensteg Grüttower Grund
Karte Bohlensteg Grüttower Grund © Naturpark Flusslandschaft Peenetal
Karte Bohlensteg Grüttower Grund
Karte Bohlensteg Grüttower Grund
Abbildung Bohlensteg Grüttower Grund © M. Stegemann
Bohlensteg Grüttower Grund
Bohlensteg Grüttower Grund